Korrektur Betriebskosten­abrechnung bei offenkundigem Fehler

Verzeichnis Recht
1 min readOct 13, 2021
Korrektur Betriebskosten­abrechnung bei offenkundigem Fehler

LG Berlin — Az.: 63 S 41/17 — Urteil vom 29.12.2017

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 22.12.2017 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert uns wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Spandau vom 20.10.2016–10 C 386/16 — wird insoweit aufrechterhalten als die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 2.513,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.257,47 € seit dem 05.12.2015 und aus 256,08 € seit dem 15.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz haben die Klägerin zu 10% und die Beklagte zu 90% zu tragen. Die Kosten der Säumnis hat die Beklagte zu tragen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

I.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

II.

Weiter auf: https://www.mietrechtsiegen.de/korrektur-betriebskostenabrechnung-bei-offenkundigem-fehler/

--

--

Verzeichnis Recht
0 Followers

Urteile und Beiträge aus dem deutschen Recht. Mehr Infos auf: https://www.ra-kotz.de