Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei Unfallvorschaden

Verzeichnis Recht
1 min readJul 27, 2021
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei Unfallvorschaden

Oberlandesgericht Brandenburg — Az.: 6 U 32/16 — Urteil vom 01.11.2018

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.04.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam — 2 O 389/14 — abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Fahrzeug.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes und die vor dem Landgericht gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

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